Kanzlei
 Rechtsprechung

Allgemein:

KFZ-Schadensrecht:

Wer auffährt hat nicht immer schuld: Ist zwischen den Parteien streitig, ob der (zunächst) vorausfahrende PKW nach dem Anhalten zurückgesetzt worden ist oder ob der (zunächst) nachfahrende PKW aufgefahren ist, greift zugunsten des Vorausfahrenden kein Anscheinsbeweis dafür ein, daß der nachfahrende Fahrer aufgefahren sein muß. Nicht immer werden solche Zusammenstöße durch ein Auffahren des nachfolgenden Fahrzeugs verursacht. (Das LG ging von Haftungsverteiling 50:50 aus.) LG Detmold, 19.04.2000, AZ: 2 S 19/00

Kein Ersatz von Mietwagenkosten über dem Normaltarif ohne gesonderte
Darlegung der Erforderlichkeit der höheren Kosten
Der Schädiger eines Verkehrsunfalls hat für die Mietwagenkosten des Geschädigten nur insoweit aufzukommen, als diese einem Normaltarif entsprechen, anderenfalls hat der Geschädigte die Erforderlichkeit der höheren Kosten darzulegen und zu beweisen. Ein angeblich durch Kreditkartenzahlung günstigeres Tarifangebot, das mangels Kreditkarte vom Geschädigten nicht angenommen werden konnte, genügt nicht zur Darlegung eines günstigen Tarifes. (Aus den Gründen: ...Nach nunmehriger Rechtsprechung des BGH ist ein Unfallersatztarif nur insoweit erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung gemäss § 249 II S.1 BGB, als die Besonderheiten dieses Tarifs einen gegenüber dem Normaltarif (also regelmässig ein Tarif, der für Selbstzahler Anwendung findet) höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind...).
LG Coburg vom 9.09.2005, 32 S 47/05

Leistungsbefreiung des Versicherers bei Verschweigen von Vorschaden: 1.Bestehen Vorschäden an einem Auto, die bereits etwa zwei Jahre vor einem neuerlichen Schadensfall repariert und reguliert wurden und hat der Versicherungsnehmer (VN) die im Versicherungsformular gestellte Frage nach Vorschäden verneint, so ist die Versicherung nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Der Einwand, unter Vorschäden nur solche verstanden zu haben, die noch nicht repariert wurden, ändert nichts daran.
2.Die Leistungsbefreiung gilt selbst dann, wenn der nicht angegebene Schaden eine Seite des Fahrzeugs betrifft, der neue Schaden jedoch auf der anderen Fahrzeugseite entstanden ist und kein Totalschaden vorliegt. 3.Hat der VN im Zusammenhang mit dem Vorschaden telefonisch beim Versicherer angefragt, ob seine Kaskoversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Schaden regulieren wird, so liegt keine Kenntnis des Versicherers vor, da mit dem Telefonat kein Aktenver- merk einhergehen muss. OLG Stuttgart vom 24.11.2005, 7 U 124/05
 

Sachverständigengutachten bei Unfall: Der Geschädigte kann einen eigenen Sachverständigen beauftragen, wenn der Schadenüber 700 EUR liegt. Er muss sich nicht auf den Kostenvoranschlag beschränken. LG Coburg Az 33 S 36/07.

LG Coburg: Anspruch auf Reparatur in Markenwerkstatt:
Wer schuldlos einen Unfall hatte, muss sein Auto nicht in eine preisgünstige freie Werkststgeben, sondern darf eine Markenwerkststt beauftragen.  LG Coburg 32 S 83/07

OLG Saarbrücken: (Kein) Mitverschulden durch das Nichttragen eines Fahrradhelms:
Das Nichttragen eines Fahrradhelms begründet erst dann einen Mitverschuldensvorwurf, wenn sich der Radfahrer als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn in seiner persönlichen Disposotion ein gesteigertes Gefährdungspotenzial besteht.  OLG saarbrücken 4 U 80/07 vom 09.10.2007 (nicht rechtskräftig, da Revision zum BGH eingelegt)

Familienrecht:

Befristung des nachehelichen Unterhalts auch nach 20 Jahren Ehezeit
Der Ehemann wechselt nach der Trennung den Arbeitsplatz und erhält deswegen eine Zulage. Wenn diese an die Stelle früher erzielter Einkünfte aus zusätzlicher selbständiger Tätigkeit getreten ist, ist sie als eheprägendes Einkommen zuzurechnen.
Auch wenn die Eheleute länger als 20 Jahre zusammengelebt haben und die Ehefrau die gemeinsamen Kinder versorgt hat, kommt eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts in Betracht.   OLG Düsseldorf Az II-7 UF 111/05

BGH: Befristung des nachehelichen Auftstockungsunterhalts trotz langjähriger Ehe
Der besser verdienende ehemalige Ehegatte muss nicht lebenslang Unterhalt an den früheren Partner zahlen. Der Aufstockungsunterhalt darf auch dann befristet werden, wenn die Ehe 20 Jahre angedauert hat. Nur wenn noch ehebedingte Nachteile vorliegen, zum Beispiel in der Folge von Haushaltstätigkeit und Kindererziehung, ist eine Befristung ausgeschlossen. Wenn der Unterhalt verlangende Ehegatte Einkünfte erzielt, die er auch ohne Ehe erhalten würde, ist es für ihn zumutbar, auf den höheren Lebensstandard nach den ehelichen Lebensverhältnissen zu verzichten.
Az XII ZR 11/05, und XII ZR 15/05, Urteile vom 26.9.2007

BGH: Kosten des Kindesumgangs jetzt Abzugsposten beim Einkommen
Die üblicherweise anfallenden Umgangskostn sind, in Abänderung seiner früheren Rechtsprechung, vom BGH nun als Abzugsposten im Rahmen der Bemesung des unterhaltsrechtlichen Einkommens des Unterhaltspflichtigen anerkannt, soweit sie nicht durch den dem Pflichtigen verbleibenden Kindergeldanteil abgedeckt sind.  BGH III R 28/05 v. 27.09.2007

Arbeitsrecht:

BAG: Schadenersatz des Arbeitgebers wegen Mobbing durch andere Arbeitnehmer:
Ein Arbeitgeber haftet für Schäden (u.a. in Gestalt von Schmerzensgeld), die ein Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinen Rechten verletzt (hierMobbing durch gezielte Anfeindungen, Erniedrigungen und Beleidigungen).  BAG 8 AZR 593/06 vom 25.10.2007

 

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